Wir benötigen zu jedem Mietvertrag die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
Wir bitten stets um Zahlung der fälligen Rechnungsbeträge in bar bei der Abholung. Bitte haben Sie Verständnis, dass andere Zahlungsmodalitäten nicht akzeptiert werden können.
Die Regel lautet:
KEINE WARENAUSGABE OHNE ZAHLUNG DES MIETPREISES.
Sie können Ihr gemietetes Event-Equipment selbst abholen und zurückbringen. Alternativ liefern wir gegen Erstattung der anfallenden Transportkosten gemäß Preisliste an den von Ihnen gewünschten Ort an und holen nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wieder ab.
Wir überlassen Ihnen stets ein sauberes, voll funktionstüchtiges Mietgerät. Bitte geben Sie uns das Gerät nach Ablauf der Mietdauer ebenfalls sauber, funktionstüchtig zurück. Sollten Sie keine Möglichkeit haben das Gerät zu reinigen, so erledigen wir das für Sie. Sofern wir Reinigungsarbeiten durchführen, werden Ihnen die anfallenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
Mit der Unterschrift erkennt der Mieter an, dass er das Mietgerät in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietmaterial schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfälltig zu beachten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Für Verluste oder Schäden an dem Mietmaterial, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer, Gäste und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.