Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

  1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Crypton Event GmbH Jörg Cziesla und Partnern liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusätzlich oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden anerkannt.
  2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB`s aber auch einzelner Vertragspunkte berühren nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

B. Vertragsabschluß

  1. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes und der Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.

C. Zahlungsbedingungen, Kaution

  1. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung wie folgt zu zahlen: Der Gesamtbetrag ist zahlbar bei Selbstabholung in bar, per Vorkasseüberweisung 7 Tage vor der ersten Veranstaltung oder nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung per Überweisung 7 Tage nach Rechnungsstellung im Anschluss an den ersten Veranstaltungstag auf das Konto der Crypton Event GmbH. 
  2. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruches wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Nach Überschreitung der Zahlungsfristen um mehr als 4 Wochen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig gestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Gegenforderung auf dem selben Recht beruht.
  3. Bei der Abholung/Anlieferung der Mietartikel erhebt Crypton Event GmbH eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter Rückgabe (dreckig, nass, nicht richtig zusammengerollt, verspätete Rückgabe) der Mietartikel behält sich Crypton Event GmbH diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.
  4. Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bringfahrten und/oder das Fernbleiben des Auftraggebers oder deren Vertreter zu vertraglich vereinbarten Zeiten entstehen, werden nachträglich in Rechnung gestellt.
  5. Bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Der Auftraggeber trägt stets das Wetterrisiko und das der Veranstaltungsdurchführung. 

F. Änderungsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für Auftraggeber zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern, technischen Anlagen etc.) soweit dadurch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers geändert wird. Auch in der Auftragsabwicklung und Gestaltung des Programms ist der Auftragnehmer frei, insbesondere wenn es dem Erfolg der Veranstaltung dient.

E. Rücktritt des Auftragnehmers

  1. Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung ( C ), ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
    a.) Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreichen Umsetzung des Vertrags nicht möglich ist ( G ).
    b.) Ausfall von Künstlern, Modulen oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.
  2. Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann bei Fahrlässigkeit oder grobem Verschulden des Auftragnehmers verlangt werden und beläuft sich maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

F. Rücktritt des Auftraggebers

  1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf der Schriftform per Einschreiben! In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte
    Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt:
    – bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 50% der Auftragssumme
    – bei Rücktritt bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 80% der Auftragssumme
    – bei Rücktritt bis 14 Tage vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme
  2. Diese Forderung gilt über eine mögliche Veräußerung des Betriebes durch den Auftraggeber an einen Dritten nach Vertragsabschluß aber vor Vertragserfüllung. Eine Übertragung des Vertrages an den Rechtsnachfolger kann in Zusammenwirken aller Beteiligten erwirkt werden.

G. Erfüllungsvoraussetzungen

  1. Tritt keine anders lautende Bestimmung in Kraft, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendige Voraussetzung zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:
  2. Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA oder Ordnungsamt).
  3. Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst), Infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe/Platzbedarf  des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort.
  4. Sicherheit der ausführenden Personen und angemessene Verpflegung.
  5. Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus).
  6. Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt, Berechnung von           Zusatzleistungen und Schadenersatzforderungen vor.

H. Foto- & Filmaufnahmen

  1. Während der Veranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen angefertigt.
  2. Mit Vertragsabschluss erklärt der Auftraggeber/Veranstalter sich damit einverstanden, dass unter Umständen Film- und/oder Fotoaufnahmen von der Veranstaltung angefertigt und zu Werbezwecken veröffentlicht werden. Die unentgeltlich von Crypton Event GmbH für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke, zeitlich, inhaltlich und geografisch uneingeschränkt in allen Medien – insbesondere im Internet – genutzt werden können.

I. Schweigepflicht

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Meidung einer Konventionalstrafe, über die getroffenen Vereinbarungen – insbesondere die Honorarsumme – Schweigepflicht zu bewahren, es sei denn, er ist zu Auskünften gesetzlich verpflichtet.

J. Sicherheitsbestimmung

  1. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet , die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.

K. Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, so die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber geschaffen wurde (G).
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung oder Schadensersatz für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen die Dritte, insbesondere Vorlieferanten, zu vertreten haben.
  3. Der Auftragnehmer kann keine Haftung für Schäden an Rasen, Böden, Glasscheiben, etc. durch Nutzung der Module übernehmen.
  4. Der Auftragnehmer haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter gehende Haftungen sind ausgeschlossen.
  5. Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Haftungsansprüche – auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
  6. Der Auftraggeber ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden, Vandalismus oder Unfälle.
    Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten und Mietausfälle/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert und Mietausfälle in Rechnung gestellt.
  7. Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch Crypton Event GmbH stattfindet, haftpflichtversichert.
  8. Wird die Erfüllung des Vertrages durch Höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  9. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (G) des Auftraggebers zurückzuführen ist.
  10. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.
  11. Dem Auftraggeber bleibt das Recht auf Nachbesserung, die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel beim Auftragnehmer anzeigen muss. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen.
  12. Der Auftraggeber hat Mängel gegenüber dem Auftragnehmer unverzüglich telefonisch unter 0 22 27 / 90 56 56 vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, so dass der Auftragnehmer ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen oder telefonischen Support leisten kann. Wird ein Mangel/Defekt bei der Rückgabe der Geräte gemeldet, so kann dieser nicht akzeptiert werden.
  13. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, kann der Auftraggeber vom Vertrag kostenfrei zurücktreten und nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
  14. Die Benutzung der vom Auftragnehmer gestellten Geräte geschieht im übrigen auf eigene Gefahr.

L. Betriebsvoraussetzungen

  1. Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen (wie etwa ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen) der Betrieb unverzüglich einzustellen und die Geräte zu sichern bzw. abzubauen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden, eine Haftung der Crypton Event GmbH ist ausgeschlossen. Eine Minderung der Rechnung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um höhere Gewalt.
  2. Der Auftragnehmer, die Crypton Event GmbH, übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte. 
  3. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte, das Zubehör und sonstiges Material so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter, Witterung und Vandalismus geschützt sind. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Auftraggeber ersatzpflichtig.
  4. Bei Einsatz von Mietartikeln, die mit Strom versorgt werden, wird je ein Stromanschluss (230V/16A), bei unseren Multirideanlagen (Bullriding, Entenrodeo, Fussballrodeo, etc.), wird je ein Starkstromanschluss 400V/16A oder höher, direkt am Aufbauplatz für die Mietartikel benötigt.
  5. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Die Absicherung der verlegten Kabel oder Wasserschläuche, z.B. durch Kabelmatten o.ä., liegt  in der Hand des Auftraggebers. Ausschliesslich der Auftraggeber selbst haftet während der gesamten Mietdauer für verlegte Kabel oder Wasserschläuche.
  7. Eine Sicherung der Eventmodule durch Verankerung mit Erdnägeln und/oder durch Gewichte kann bei Bedarf erforderlich sein und erfolgt durch den Auftragnehmer. Für Schäden wird vom Auftragnehmer allerdings keine Haftung übernommen.
  8. Der Auftraggeber trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Auftragnehmer durch fehlendes Hilfspersonal, mangelnde Platzverhältnisse oder sonstige Verzögerungen durch den Auftraggeber entstehen. Pro angefangener Stunde werden pro beauftragten Eventbetreuer 30€ netto nachträglich in Rechnung gestellt.
  9. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer. Kein Aufbau auf Schotter, roter Erde, Sand oder Tartan!!
  10. Wir empfehlen Ihnen, ein Regelschild zur Benutzung von Eventmodulen, wie Hüpfburgen und Luftkissen, gut lesbar neben Ihrem Leihgerät aufzustellen. Unser eigenes Hinweisschild können Sie gerne als DIN A1 Plakat kostenfrei erhalten.
  11. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung dem Auftragnehmer zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden. Bei der Rückgabe von dreckigen Eventmodulen, werden die Kosten hierfür nachträglich in Rechnung gestellt oder von der Kaution einbehalten.
  12. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des entsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt. Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.

M. Selbstabholung und –betrieb

  1. Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt durch den Kunden in einem leeren, sauberen und trockenen Transporter oder Hänger. Die Verladung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Eine Auflistung der mitgegebenen Einzelteile und Rückgabezeit wird auf dem Lieferschein festgehalten. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- & Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten.
  3. Die Geräte dürfen nur mit volljährigem, verantwortungsbewussten, nüchternen Aufsichtspersonal betrieben werden (1 Person pro Artikel). Die Mietartikel sind zum schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung erhalten (vollständig, sauber & trocken, ordentlich zusammengerollt). Bei unpünktlicher Rückgabe werden weitere Miettage und evtl. Nutzungsausfall nachträglich in Rechnung gestellt.
  4. Die Weitervermietung an Selbstbetreiber ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.

N. Lieferservice mit Selbstauf & -abbau sowie Betreuung in Eigenregie

  1. Der Kunde hat bei der An- und Rücklieferung (ebenerdiges Gelände, frei zugängig, Fussweg max. 20m, erreichbar mittels eines Hubwagen/Steinbock, mindestens eine Breite von 1,2m des Weges muss vorhanden sein!) der Mietartikel durch den Auftragnehmer anwesend zu sein. Um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten, sind mind. 2 Hilfskräfte für das Ent- und Beladen zur Verfügung zu stellen. Sollte keine Hilfe von Seiten des Kundens möglich sein, buchen Sie bitte frühzeitig gegen Aufpreis eine 2. Person von Crypton Event GmbH.
  2. Der Auftragnehmer liefert nur ebenerdig an. Für die Anlieferung über Stufen oder in höhere Stockwerke wird eine schriftliche Genehmigung/Zusage der Crypton Event GmbH benötigt.
  3. Wirkt der Kunde am Transport/Ein- und Ausladen der Mietgegenstände mit oder übernimmt der Kunde den Transport durch Stapler o.ä. selbst, ist dieser für die Sicherung und den Transport vollumfänglich verantwortlich und haftbar. Im Schadensfall trägt der Kunde die Kosten für Reparaturen, Wiederbeschaffung und evtl. Mietausfall sowie Leihgeräte bis zur Zahlung, Reparatur und/oder Wiederbeschaffung.
  4. Aus logistischen Gründen können die Zeiten der An- und Rücklieferung in einem Zeitfenster vor und nach dem vereinbarten Veranstaltungszeiten/tagen liegen. Nach vorheriger Einweisung geschieht der Auf- & Abbau in Eigenregie durch den Mieter. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Eine Auflistung der gelieferten Einzelteile wir auf dem Lieferschein festgehalten. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- & Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten.
  5. Entsprechend der zeitlichen Verabredung müssen die Mietartikel abhol- und aufladebereit gehalten und eine problemlose Zufahrt ermöglicht werden. Vom Kunden zu verantwortende Zeitverzögerung werden in nachträglich Rechnung gestellt.

O. Service mit Betreuung

  1. Zutreffenden Punkte aus Abschnitt N gelten auch für Abschnitt O und umgekehrt.
  2. Die An- und Rücklieferung, der Auf- & Abbau der Mietartikel auf ebenerdigen Gelände und festem Untergrund sowie die Betreuung bzw. Aufsicht, wird von Crypton Event GmbH übernommen.
  3. Die Aktionszeit/Betreuungszeit der Mietartikel beträgt max. 6 Std. bei Tagesveranstaltungen inkl. 30 minütiger Pausen. Diese kann auch aufgeteilt werden. Bei längeren Einsatzzeiten werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Auftraggeber zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, übergehen alle Pflichten, insbesondere der Haftpflicht, an den Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber sorgt während der Einsatzzeit für einen Imbiss im Rahmen des Üblichen. Erhält das Personal keine kostenfreie Verpflegung vom Auftraggeber vor Ort, behalten wir uns vor diese nachträglich mit 30€ netto pro Mitarbeiter vor Ort nachträglich in Rechnung zustellen.
  5. Der Auf- & Abbau wird unmittelbar vor bzw. nach der vertraglich vereinbarten Aktionszeit durchgeführt. Soll der Aufbau vor dieser Zeit abgeschlossen sein, so wird pauschal 30€ netto pro angefangener Stunde/Mitarbeiter/Aktion berechnet. Gleiches gilt, wenn der Abbau nicht unmittelbar nach Aktionsende beginnen kann.
  6. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 10 Stunden (ab Lager Bornheim bis Lager Bornheim) wird eine Pauschale für Hotel und Spesen in Höhe von 130€ netto in Rechnung gestellt.
  7. Der Kunde muss in Fußreichweite ausreichend kostenfreie Parkplätze für unsere Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen. Bei anfallenden Parkgebühren übernimmt der Auftraggeber die Kosten oder diese werden nachträglich in Rechnung gestellt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Auftraggeber.
  8. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für unsere Firmenfahrzeuge zum Auf- & Abbau frei zugängig sein. Der Zugang zum Aufbauort muss mindestens 1,2m breit sein und mit einem Hubwagen/Steinbock etc. ebenerdig befahrbar sein. Der vertraglich vereinbarte Zeitraum kann nicht in mehrere Zeitabschnitte unterteilt werden. Bei der Durchführung von Aktionen mit nur einem gebuchten Mitarbeiter sind für die Ent- und Beladung sowie für den Auf- & Abbau kurzzeitig 2-3 Hilfskräfte seitens des Kunden zur Verfügung zu stellen. Hierbei gilt insbesondere Abschnitt N Punkt 3.

P. Provisionsvereinbarung

  1. Eine Provisionsvereinbarung setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus.

Q. Teamkleidung, Eigenwerbung

  1. Falls nicht anders vereinbart, treten die Erfüllungs- & Verrichtungsgehilfen in Crypton Teamkleidung auf. Der Auftragnehmer gestattet die Verteilung von Werbemitteln, die Aufstellung/Aufhängung von Werbeschilder/-bannern.

R. Schriftformklausel

  1. Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

S. Gerichtstandklausel

  1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Mahnvefahren aus dem Vertrag ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Bonn, dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Crypton Event GmbH – Jörg Cziesla, Bornheim, 01.06.2022

AGB’S 2022